GKV Kooperationen

GKV Kooperationen

Es bestehen Kooperationen zwischen der DKV Deutsche Krankenversicherung AG und einigen gesetzlichen Krankenkassen. Grundlage für die Kooperationen sind Rahmenverträge nach § 194 Abs. 1a SGB V, die sich durch Sonderkonditionen auszeichnen, die zwischen den Krankenkassen und der DKV vereinbart wurden und nur für die Versicherten. Dazu zählen insbesondere: - Attraktive Beiträge - Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeiten bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung - Die DKV verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht (Ausnahme: Auslandsreisekrankenversicherungen).